Ablauf der Psychotherapie
Hier erfahren Sie einiges über den Ablauf der Psychotherapie
Zeitliche Ablauf
Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Eine Therapiesitzung dauert i.d.R. 50 Minuten.
Erstgespräch
Zuerst folgt ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch. Es dient dem ersten persönlichen Kennenlernen, bei dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und weitere Fragen stellen können. Zudem erhalte Sie Informationen über Ablauf der Psychotherapie und Behandlungsmöglichkeiten.
Diagnostische Abklärung
Sodann folgen zwei, drei weitere Sitzungen für eine sorgfältige diagnostische Abklärung und für die konkrete Therapiezielplanung und somit auch die Auftragsklärung.
Therapeutische Sitzung
Anschließend folgt in weiteren Sitzungen der eigentliche Therapieprozess. Wie viele Sitzungen Sie letztendlich benötigen werden, hängt von Ihrem Anliegen und der Umsetzung der Therapieziele ab.
Abschlusssitzung
Zunächst gilt grundsätzlich, dass Sie die Psychotherapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen. Wir halten dann eine gemeinsame Abschlusssitzung ab, bei der wir Ihre Psychotherapie nochmals in der Rückschau kritisch reflektieren, was für Sie hilfreich oder weniger hilfreich war und was Sie ggf. für Ihren weiteren Weg an Unterstützung noch brauchen könnten.
Online-Psychotherapie und psychologische Online-Beratung
Ich biete Ihnen neben einen Praxis-Besuch auch alternativ die Online-Psychotherapie bzw. Online-Beratung an. Wichtig ist, dass für Sie diese Variante stimmig ist. Viele stellen sich dabei die Frage, ob eine Online-Psychotherapie oder Online-Beratung überhaupt sinnvoll und vor allem genauso erfolgreich ist, wie die Therapie und die Beratung in der Praxis. Diese Frage lässt sich anhand zahlreicher aktueller und wissenschaftlich fundierter Studien mit Ja beantworten. Wichtig sind hierbei - wie in der Praxis vor Ort auch - das Fachwissen und das praktische Können des Therapeuten.
Eine Online-Therapie bzw. Online-Beratung kann gewisse Vorteile haben:
- Kurzfristige Termine: Oft haben Klienten sehr lange versucht, einen Therapieplatz zu bekommen, denn teilweise bestehen monatelange Wartelisten. Bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten Sie meist recht zeitnah einen Therapieplatz.
- Zeitersparnis: Bei einem Online-Termin sind Sie nicht daran gebunden, einen Therapeuten vor Ort aufsuchen zu müssen, d.h. Sie haben keine lange Anfahrten oder einen großen Zeitaufwand.
- Flexible Terminvergabe: Online-Termine können mit Ihnen flexibel vereinbart werden, auch in den frühen Abendstunden wäre dies möglich.
- Örtliche Flexibilität: Sie müssen nicht von zu Hause aus mit mir sprechen. Sie können die Psychotherapiezeit oder die Beratungszeit in Anspruch nehmen, von wo aus Sie möchten. Alles was Sie dazu benötigen, ist eine gute Internetverbindung sowie eine ruhige Umgebung.
- Anonymität: Sie können bei der Online-Sitzung auch anonym bleiben, wenn Sie das möchten. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie die Kamera einschalte
Die Online-Sitzung erfolgt über den Anbieter webPRAX. Diese mehrfach geprüfte und zertifizierte Therapie- und Beratungsplattform ist von dem Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin evaluiert. WebPRAX verfügt über das DSGVO „information standard zertifikat“ und das Zertifikat zur Durchführung der Videosprechstunde. Darüber hinaus wurde sie vom Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen erfolgreich geprüft. Das heißt, die IT-gestützte Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten ist hinsichtlich Ihres Datenschutzes geschützt. Datenschutz und Datensicherheit steht an oberster Stelle. Daher entspricht webPRAX allen Sicherheitsvorgaben des GKV-Spitzenverbandes und der KBV. Während der Online-Sitzung ist die Datenübertragung SSL-verschlüsselt und es besteht eine abhörsichere Ende-zu-Ende (Peer-to-Peer)-Verbindung, das heißt, dass die Kommunikation zwischen beiden Parteien nicht über einen externen Server verlaufen. Des Weiteren sind alle Verbindungen anonymisiert und es werden ausschließlich deutsche Server verwendet.
Selbstverständnis von Psychotherapie
Als Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie werde ich Ihnen vor allem zuhören, bemüht sein zu verstehen, was Sie bewegt und belastet. Dazu werde ich hin und wieder Fragen stellen und Hinweise (Deutungen) geben oder auch nur meinen Eindruck mitteilen. Es kann sein, dass ich damit Ihre Erwartungen und Wünsche nicht erfülle oder dass Ihnen meine Deutungen unangenehm sind – und darüber sollten wir uns dann auch verständigen. Ich werde Ihnen dann mein Verhalten erklären oder die Deutungen begründen. Ich werde aber nicht das Gespräch führen und auch nicht vordergründig Rat erteilen. Therapie lebt vor allem davon, dass Sie Raum und Zeit bekommen, von sich zu sprechen, über sich nachzudenken und Ihr Erleben zu reflektieren. Dabei kann Gegenwärtiges wie Vergangenes und Zukünftiges eine wichtige Rolle spielen. Aber stets wird es weniger um Sachverhalte gehen, vielmehr um Ihr Befinden, Ihr Erleben, Ihre Gefühle. Es handelt sich um eine Suchhaltung zu dem Zweck, dass Sie lernen, sich und Ihre Probleme besser zu verstehen. Dabei haben wir die Möglichkeit, uns gegenüberzusitzen, dabei können wir uns im Gespräch anschauen. Oder Sie liegen auf der Couch, um besser reflektieren und assoziieren zu können. Zudem biete ich Ihnen auch den therapeutischen Spaziergang an. Was jeweils für Sie das bessere Setting ist, gehört zu unserem Austausch. Ganz wichtig wird sein, dass Sie sich vor allem wohl fühlen sowie sich offen und ehrlich wie möglich über alles, was Sie beschäftigt und bewegt, auch unsere Zusammenarbeit betreffend, mitteilen. Vor allem, wenn Sie etwas nicht verstehen, wenn Ihnen etwas nicht einfällt, Sie sich ärgern oder ängstigen. Therapie lebt von Ihrer Selbstreflexion, die ich ermutige, so wie ich mit meinen Interventionen auch Ihr Verstehen zu unterstützen bemüht bin. Oft klaffen realistische Therapieziele und subjektive Therapiewünsche des Klienten sowie der Therapieanspruch des Therapeuten weit auseinander. Die Therapieerwartung des Klienten ist, dass er die Beschwerden los wird, ziel- und lösungsorientierte Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemen erhält, gesund wird und zufrieden leben kann. Psychotherapie als Hilfe zur Selbsthilfe ist die Möglichkeit für den Klienten mit Hilfe des Therapeuten, sein So-geworden-Sein aus seiner Lebensgeschichte heraus verstehen zu lernen und seine Hoffnungsgeschichte zu gestalten vermag. Das bedeutet auch, bisher unterdrückte und neue Möglichkeiten zu entdecken und entfalten zu lernen sowie Verlorenes und Begrenztes akzeptieren zu können. Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterstütze ich Sie in Ihrem Anliegen mit meiner schonenden Psychotherapie.
Ihre aktive Mitarbeit
Ihre aktive Mitarbeit ist dabei eine unerlässliche Voraussetzung. Nicht nur, dass ich schlecht etwas für Sie neu- oder umlernen kann (das müssen Sie lästigerweise schon selbst erledigen), ich brauche auch Ihre Unterstützung bei der angemessenen Erhebung Ihres Anliegens, damit ich mit Ihnen gemeinsam ein sinnvolles, auf Sie zugeschnittenes Unterstützungsprogramm erstellen kann, denn auch noch so geschulte Therapeuten können Ihre Gedanken, Motive, Einstellungen, Befürchtungen und Wertmaßstäbe nicht allein von außen erkennen. Dazu bedarf es Ihrer Mitarbeit in Form von Selbstbeobachtung, Ausfüllen von Fragebögen und Übungen, damit ich Informationen über die Eigenheiten und Gewohnheiten von Ihnen erhalte, die wesentlich Ihr Gefühlsleben steuern und damit auch Ihr Problem verursachen. Anders als bei körperlichen Erkrankungen, reicht es nicht, in die Sprechstunde zu kommen, etwas einzunehmen und dann auf Besserung zu warten, denn die Wirkfaktoren, die zu Ihrer Genesung führen, liegen in Ihnen selbst. Niemand – außer Ihnen! – hat dazu Zugang und könnte von außen, womöglich sogar gegen Ihren Willen, psychische Veränderungen bei Ihnen durchsetzen oder Ihre Beschwerden lindern. Als Ihr Heilpraktiker für Psychotherapie werde ich Sie in der Therapie anleiten, mit Ihnen notwendige Erkenntnisse erarbeiten und Ihnen zeigen, wie Sie diese Erkenntnisse durch Neu- und Umlernen im Alltag umsetzen können. Übungen und Hausaufgaben sind daher wesentliche Bestandteile Ihrer Therapie, da sie das Neu- und Umlernen fördern und den Therapieerfolg maßgeblich erhöhen. Für jede (in der Regel wöchentliche) Therapiestunde sollten Sie einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von wenigen Stunden einplanen, um den Inhalt der Therapiesitzung für sich selbst nochmals zu reflektieren, vorher besprochenen Aufgaben für Zuhause durchzuführen (z.B. über bestimmte Themen nachzudenken oder neue Denk- und Verhaltensweisen nach einem vorher abgesprochenen „Drehbuch“ in Ihrem Alltag zu üben) oder Therapie-Begleitlektüre zu lesen. Durch das Verlagern solcher Inhalte aus der Therapiestunde nach Hause wird Psychotherapie effektiv und somit kann das Therapieziel auch realistischerweise erreicht werden.
Schweigepflicht
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein verschwiegener, einfühlsamer Zuhörer und kompetenter, verständnisvoller Gesprächspartner. Die Daten der Klienten werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie vertraulich behandelt. Laut § 203 StGB unterliegt der Heilpraktiker für Psychotherapie der Schweigepflicht. Im Prinzip kann nur der Klient den Heilpraktiker für Psychotherapie von seiner Schweigepflicht entbinden; Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Klienten werden nur nach dessen schriftlicher Zustimmung erteilt. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
Als Heilpraktiker für Psychotherapie obliege ich laut der Berufsordnung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflichtpflicht. Ich werde Sie nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig behandeln, indem ich Sie auch über Risiken, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie und über etwaige weitere Psychotherapieverfahren aufkläre. Ich stelle Ihnen Raum, Zeit, Schutz zur Verfügung und schaffe damit günstige Rahmenbedingungen für Ihren therapeutischen Prozess. Ich führe Sie durch vertiefte Fragen weiter, um Ihren Gedanken- und Mitteilungsfluss zu unterstützen und Ihnen nach meinen Möglichkeiten hilfreiche und auch kritische Rückmeldungen zu geben. Ich bin bemüht, mich in Ihre innere Situation und Ihr Erleben so gut ich kann einzufühlen, so wertungsfrei, wie es mir möglich ist. Und ich begleite Sie auf Ihrem Weg zu einem gesünderen Verhalten und Erleben, indem ich Ihnen helfe, Ihre Widerstände aufzudecken, verdrängte Gefühle zu befördern, Unbewusstes bewusst zu machen, Ihre Selbstreflexion zu fördern, sodass Sie gut eigene Lösungen für sich finden. Mein Bemühen während Ihres psychotherapeutischen Prozesses ist, dass Sie Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbsterfahrung erhalten, um kompetenter, selbstvertrauter und selbstsicherer mit Ihren Schwierigkeiten im Alltag, in der Familie und im Berufsleben umgehen zu lernen.
Kein Heilversprechen
Als Ihr Heilpraktiker für Psychotherapie kann und darf ich Ihnen kein Heilversprechen geben! Ob und inwiefern Psychotherapie sich positiv auf Ihr Leben auswirkt, liegt an Ihrer Bereitschaft und Motivation, aktiv die Psychotherapie mitzugestalten und zu kooperieren. Der Therapie-/ Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des BGB. Der Heilpraktiker für Psychotherapie schuldet somit eine Dienstleistung. Dabei handelt es sich nicht um einen Werkvertrag und daher besteht auch keine Erfolgsschuld. Dennoch werde ich als Ihr Heilpraktiker für Psychotherapie Sie nach bestem Wissen und Gewissen psychotherapeutisch behandeln.
Dokumentationspflicht
Als Heilpraktiker für Psychotherapie obliege ich laut der Berufsordnung der zehnjährigen Dokumentationspflicht der Behandlungsdaten. In meiner Praxis dokumentiere ich mithilfe handschriftlicher Aufzeichnungen der jeweiligen Sitzungen (handschriftliche Dokumentation) und mithilfe eines digitalen Diktiergerätes (audielle Dokumentation). Neben der Dokumentationspflicht vonseiten der Berufsordnung dient die Dokumentation für mich als Orientierung und Optimierung der Psychotherapie.
Konditionen
Meine Praxis für Psychotherapie und Logotherapie ist eine Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Das heißt, Sie haben die Kosten für Psychotherapie oder psychosoziale Beratung selbst zu übernehmen und nach jeder Sitzung bar zu bezahlen. Bei Fragen zu den Kosten kontaktieren Sie mich bitte.
Erstgespräch
30 - 50 Minuten
unverbindlich und kostenfrei
Einzelsitzung Therapeutische Sitzung
50 Minuten
85 Euro
Einzelsitzung psychologische Beratung
50 Minuten
85 Euro + 19 % UStG
Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, während bei der psychologischen Beratung die Umsatzsteuer erhoben werden muss.
Von gesetzlichen Krankenkassen werden Sie in der Regel eine Erstattung nur im Ausnahmefall erhalten, wenn Ihre Krankenkasse Ihnen dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt hat. Sollten Sie bei einer Krankenkasse privat versichert sein, bitte ich Sie, mit Ihrer Privatversicherung Kontakt aufzunehmen und sich nach den genauen Vertragsbedingungen für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie zu erkundigen und lassen Sie sich eine evtl. Zusage schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für Heilpraktikerzusatzversicherungen. Beihilfeberechtigte erhalten je nach Fall Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen. Hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es vorkommen kann, dass Ihnen Ihre gesetzliche bzw. private Krankenkasse oder die Beihilfe meine Rechnung nur teilweise oder gar nicht erstattet. Dennoch sind Sie verpflichtet, meine Rechnung auch dann in voller Höhe zu begleichen, wenn Ihre Versicherung meine Rechnung nicht oder nur teilweise erstattet. Bitte prüfen Sie vor der psychotherapeutischen Behandlung, ob Ihr Versicherungsspaket die Behandlung eines Heilpraktikers für Psychotherapie mit abdeckt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind steuerlich absetzbar, und zwar als so genannte Sonderausgaben. Das Finanzamt Münster hat nämlich entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Da es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Diese Information ist nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, ist aber ohne Gewähr.